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Versicherte Was Sie über die neue Gesundheitskarte wissen müssen

Millionen gesetzlich Versicherte erhalten in den kommenden Wochen eine neue Gesundheitskarte. Ärzte sollen sich damit künftig besser austauschen können. Aber was ändert sich konkret? Und worauf müssen Patienten achten? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Neue Gesundheitskarte: Jeder Versicherte behält seine Nummer ein Leben lang

Neue Gesundheitskarte: Jeder Versicherte behält seine Nummer ein Leben lang

Foto: Hannibal Hanschke/ dpa

Berlin - Eigentlich sollte die elektronische Gesundheitskarte bereits zum Januar 2006 eingeführt werden. Technische Probleme und Bedenken von Datenschützern bremsten das Projekt allerdings. Nun ist es endlich soweit - zumindest für zehn Prozent der gesetzlich Versicherten. Sieben der 70 Millionen Kassenpatienten sollen bis Ende des Jahres eine neue Karte erhalten.

Anders als die bisherige Versichertenkarte enthält die neue nicht mehr nur einen einfachen Speicherchip, sondern einen Mikroprozessorchip. Damit bietet sie weitaus mehr Speichermöglichkeiten. Die Kassen loben, die neue Karte sei besser, weil darauf in einigen Jahren etwa Notfalldaten gespeichert werden könnten. Kostengünstiger werde es unter anderem deshalb, weil die Versichertendaten online aktualisiert werden könnten und der Austausch von rund 15 Millionen Karten pro Jahr damit entfalle.

Aber was ändert sich mit der neuen Karte im Einzelnen? Und worauf müssen Versicherte am meisten achten? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was bringt die elektronische Gesundheitskarte?

Anders als die alte Gesundheitskarte enthält die elektronische Variante ein Lichtbild des Versicherten; damit soll ein Missbrauch verhindert werden. Gespeichert werden in einem ersten Schritt Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung. Schnell umgesetzt werden soll zudem der fachliche Austausch von Ärzten untereinander. Geplant ist außerdem, Informationen wie etwa die elektronische Patientenakte, Notfalldaten, Patientenverfügungen oder auch Organspendeerklärungen auf der Karte zu speichern. Das soll jeder Patient jedoch frei entscheiden können. Rezepte können künftig elektronisch ausgestellt werden.

Gelten die alten Karten weiterhin?

Bis Ende dieses Jahres müssen die Kassen zehn Prozent ihrer Mitglieder mit den neuen Karten versorgt haben. Für eine Übergangszeit gelten die bisherigen Versichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Auch die Arztpraxen müssen mit neuen Lesegeräten ausgestattet werden. In Brandenburg haben bereits mehr als 80 Prozent der Ärzte neue Leseterminals, in Bayern sind es erst 43 Prozent. Trifft ein Patient mit einer neuen Karte auf einen Arzt ohne neues Lesegerät, wird er trotzdem behandelt.

Was passiert bei einem Wechsel der Krankenkasse?

Jeder Versicherte behält seine Versichertennummer sein Leben lang. Wechselt er die Krankenkasse, erhält er eine neue elektronische Versichertenkarte und eine neue Geheimzahl, die Nummer aber bleibt. Die gespeicherten Daten und Informationen des Versicherten gehen nicht verloren. Sie können auf die neue Karte übertragen werden.

Wie sicher sind meine Daten?

Medizinische Daten auf der Karte werden mit einer PIN gesichert. Diese übermitteln die Krankenkassen ihren Versicherten. Am Lesegerät müssen sich Ärzte zudem durch Heilberufsausweise identifizieren. Erst dann können Daten entschlüsselt werden. Lediglich Notfalldaten, also etwa Informationen über Arzneimittelunverträglichkeiten, sollen ohne Geheimzahl zugänglich sein. Arbeitgeber sollen keinen Zugriff auf die Daten erhalten. Jeder Versicherte soll außerdem freiwillige Angaben jederzeit wieder löschen lassen können. Die genauen Konzepte hierfür werden erst noch entwickelt.

böl/dapd