Brauer dürfen ihr Bier nicht als gesundheits- oder schönheitsfördernd bewerben. Mit Blick auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Berliner Landgericht verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben.
Die Richter gaben einer Klage von Verbraucherzentralen gegen den Deutschen Brauer-Bund statt. Ab jetzt dürfen auch Vorbeugeeffekte des Getränks gegen gesundheitliche Schäden nicht mehr beworben werden. Bislang durfte Bier als wirksam gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose angepriesen werden.
Nach Auffassung der Berliner Richter ist die Werbung nicht mit einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vereinbar (Az.: Urteil vom 10. Mai 2011, 16 O 259/10)