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Werbeverbot! Bier macht weder schön noch gesund

Frau trinkt Bier Frau trinkt Bier
Bier, eines der Lieblingsgetränke der Deutschen. Die Brauer müssen nun bei ihren Werbekampagnen strengere Auflagen befolgen als bislang
Quelle: picture alliance / Klaus Rose/dpa
Der Brauer-Bund darf Bier nicht mehr als schönheits- oder gesundheitsfördernd anpreisen. Verbraucherzentralen hatten gegen solche Werbungen geklagt.

Brauer dürfen ihr Bier nicht als gesundheits- oder schönheitsfördernd bewerben. Mit Blick auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Berliner Landgericht verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben.

Die Richter gaben einer Klage von Verbraucherzentralen gegen den Deutschen Brauer-Bund statt. Ab jetzt dürfen auch Vorbeugeeffekte des Getränks gegen gesundheitliche Schäden nicht mehr beworben werden. Bislang durfte Bier als wirksam gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose angepriesen werden.

Nach Auffassung der Berliner Richter ist die Werbung nicht mit einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vereinbar (Az.: Urteil vom 10. Mai 2011, 16 O 259/10)

dapd/dpa/jw

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