12. Dezember 2012: Der Bundestag beschließt mit deutlicher Mehrheit einen eilig erarbeiteten Gesetzentwurf. Er regelt, dass auch weiterhin Jungen in Deutschland beschnitten werden dürfen. Dem Gesetz waren wochenlange Debatten über Religion und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vorausgegangen. Nun melden sich erneut Kinderärzte aus verschiedenen Nationen zu Wort. Hat der Bundestag damals unter falschen Annahmen seine Entscheidung getroffen? Das längst verabschiedete Beschneidungsgesetz beruft sich auch auf Empfehlungen der American Academy of Pediatrics (AAP), dem angesehenen US-amerikanischen Kinderärzteverband.

Die Darstellung der AAP vom 27. August 2012 dürfte damals viele Kritiker des Gesetzentwurfs besänftigt haben. Darin heißt es: Die Beschneidung Neugeborener berge zwar Risiken, diese würden aber von gesundheitlichen Vorteilen knapp, aber doch eindeutig überwogen. Dies gehe aus der Studienlage hervor.

Dieses Fazit steht nun infrage. "Für uns ist absolut nicht nachvollziehbar, wie man das der Literatur entnehmen kann", sagt der Sexualmediziner Morten Frisch vom Statens Serum Institut in Kopenhagen. Zusammen mit 37 weiteren Autoren aus 17 Nationen kritisiert er die Empfehlung der AAP zur Beschneidung von Jungen scharf. Die Vorsitzenden von 19 europäischen Kinderärzteverbänden haben sich an der Kritik beteiligt.

Erschienen ist die Replik aber erst jetzt in Pediatrics, dem von der AAP herausgegebenen, weltweit einflussreichsten kinderärztlichen Magazin. Obwohl der AAP der Artikel schon Anfang September 2012 zur Veröffentlichung vorlag. Die Autoren berichten nun übereinstimmend von einer für den Wissenschaftsbetrieb unüblichen Verzögerung. Für Wolfram Hartmann, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Kinderärzte, sei damit der Eindruck entstanden, "die AAP versuche, die Veröffentlichung in Pediatrics zu verhindern, um sich einer offenen Diskussion nicht stellen zu müssen."

Die angeblichen Vorteile einer Beschneidung sind nicht haltbar

Hartmann war Ende November zu einer Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung als Experte geladen. In seiner Stellungnahme sprach er sich entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung der Beschneidung aus. Aus der nun erschienenen Kritik an der AAP-Empfehlung durfte Hartmann dabei nicht im Detail zitieren, geschweige denn sie im Volltext zur Verfügung stellen. "Das war unser Handicap. Der Bundestag hat sich dann ganz wesentlich auf die Stellungnahme der AAP berufen."

Die ist nach Ansicht der Kritiker nicht haltbar. Keiner der von der AAP angeführten Vorteile halte einer Analyse nach präventivmedizinischen Kriterien stand. Mitnichten schütze eine Beschneidung vor einer Reihe von Infektionen und Peniskrebs:

  • Harnwegsinfektionen treten nur bei einem Prozent der Säuglinge auf, die Komplikationsrate bei Beschneidungen ist dagegen doppelt so hoch. Es müssten also zwei Kinder Komplikationen erdulden, um einem Kind eine Infektion zu ersparen. Die Evidenz für den Schutzeffekt ist überdies unsicher.
  • HIV-Infektionen sind in den USA, wo 80% der Männer beschnitten sind, häufiger als in Europa, wo die Beschneidungsrate unter zehn Prozent liegt. Afrikanische Studien sind widersprüchlich, maximal wird ein 60-prozentiger Schutz für den Mann behauptet – für Frauen bietet die Beschneidung des Mannes keinen Schutz. Auf Kondome kann also nicht verzichtet werden.
  • Auch bei klassischen Geschlechtskrankheiten zählt man in den USA mehr Fälle als in Europa. Ein möglicher Schutz betrifft nur bestimmte virale Infektionen wie Herpes, nicht aber bakterielle Erkrankungen wie Syphilis. Kondome schützen umfassend.
  • Peniskrebs ist in der westlichen Welt extrem selten. Um einen solchen Fall zu verhindern, müssten Ärzte bis zu 322.000 Beschneidungen durchführen. In deren Folge sind statistisch bis zu 40 Todesfälle zu erwarten. Kondome schützen dagegen komplikationslos gegen die zugrundeliegende HPV-Infektion, die den Krebs auslöst. Im AAP-Papier werden Kondome aber gar nicht erwähnt.