Skiurlaub: Die wichtigsten Rechte und Pflichten auf der Piste

Welche Verkehrsregeln gelten ★ Wer bei Unfällen haftet ★ Wer einen Helm tragen muss

Jedes Jahr zieht es 14,8 Millionen Deutsche auf die Pisten – ob auf Skiern oder Snowboards. Natürlich gehen die Abfahrten nicht immer ohne Unfälle ab. Aber wer haftet, wenn es auf der Piste kracht, und dürfen Sportler auch nach dem Hütten-Glühwein auf die Bretter? Rechtsexperte Kay P. Rodegra (rodegra-law.de) klärt die wichtigsten Fragen.

Gibt es Verkehrsregeln für die Skipiste?

Ja, Wintersportler dürfen andere nicht gefährden und müssen Rücksicht nehmen. Daher hat der internationale Skiverband FIS-Regeln für Ski- und Snowboardfahrer aufgestellt. Für Langläufer gelten eigene Regeln.

Wer haftet bei einem Unfall?

Wie beim Straßenverkehr derjenige, der sich nicht an die Verkehrsregeln – also die FIS-Regeln – hält und andere gefährdet und den Unfall verursacht.

Kann man sich auf der Piste strafbar machen? Ja, wer andere verletzt oder bei einem Unfall gar tötet, muss mit einer Strafe rechnen. Das gilt auch für unterlassene Hilfeleistung, wenn man an einem verletzten Skifahrer einfach vorbeifährt.

Muss ich einen Helm tragen?

Nein, eine Helmpflicht gibt es in deutschen Skigebieten nicht. Aber kein Alpinskifahrer oder Snowboarder sollte ohne unterwegs sein! Kinder und Jugendliche müssen in Italien, Polen, Kroatien und in vielen Skigebieten in Österreich Helme tragen.

Was ist, wenn der Verletzte keinen Helm getragen hat?

Auch ohne Helmpflicht besteht das Risiko, dass ein Gericht ein Mitverschulden feststellt, wenn die Kopfverletzung mit Helm weniger schwer ausgefallen wäre.

Darf ich auch betrunken auf die Bretter?

Es gibt keine Promillegrenze wie beim Autofahren, aber jeder muss in der Lage sein, sicher zu fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert einen Pistenverweis und haftet bei einem Unfall.

Wer haftet, wenn meine geliehenen Skier falsch eingestellt waren?

Der Verleiher. Allerdings muss der Unfall ursächlich auf den Fehler am Ski zurückzuführen sein. Der Skifahrer stürzt also, weil die Bindung plötzlich und ohne Grund aufging. Das zu beweisen, ist jedoch oft schwer. Lass Sie sich beim Einstellen der Bindung die Werte schriftlich geben.

Kann ich jemanden verantwortlich machen, wenn ich mich auf der vereisten Piste verletze?

Nein, der Betreiber muss nur auf unvorhersehbare Gefahren und Hindernisse wie Schneekanonen, Seilbahnpfeiler oder Abhänge hinweisen. Mit einer vereisten Piste muss der Sportler rechnen und kann das nicht dem Betreiber anlasten. 

Muss der Skilehrer haften, wenn ich stürze?

Nein, Stürzen ist allgemeines Lebensrisiko und gehört beim Skifahren dazu. Davor ist niemand sicher.

Welche Versicherungen brauche ich?

Zum einen sollten Sie unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben. Die springt ein, wenn Sie einen anderen Skifahrer bei einem Unfall verletzen, sie übernimmt zum Beispiel Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Vor dem Urlaub ist es sehr sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Wichtig ist zudem eine Auslandskrankenversicherung, die den Rücktransport nach Deutschland übernimmt, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben und nicht mehr selbst zurückreisen können.

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