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Bilder, Videos, Zitate: Auf Facebook droht die Abmahnwelle
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dpa Das Online-Netzwerk Facebook

Gestern Tauschbörsen, heute soziale Netzwerke: Unbedarfte User sind leichte Opfer für Abmahnanwälte. Droht nun eine Klagewelle?

Das Handy: immer dabei. Partyfotos auf Facebook hochladen: gratis. Die späte Überraschung: Abmahngebühren und Anwaltskosten von 2000 Euro oder mehr. Wer Facebook, Twitter, Google+ oder andere Netzwerke nutzt, denkt meist nicht an die rechtlichen und finanziellen Folgen seiner Postings. Dabei summieren sich in einem typischen Facebook-Profil die Partybilder, YouTube-Videos oder aus dem Web kopierten Texte auf einen Abmahnwert von bis zu 15 000 Euro – sagt Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht. Aber: Kennen Sie jemanden, der wegen eines Facebook-Postings abgemahnt wurde?

Solmecke gibt zu, dass die befürchtete Abmahnwelle bisher ausgeblieben ist, was uns auch andere Juristen bestätigen. Die Gefahr jedoch – und hier sind sich die Fachanwälte einig – ist groß, dass sich die Abmahnindustrie aus Anwälten, Rechteverwaltern und technischen Dienstleistern auch auf soziale Netzwerke ausweitet. Wie in Tauschbörsen verbreiten die User auch auf Facebook und Co. urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung des Rechteinhabers – wenn auch meist unbewusst.

Das kann teuer werden, vor allem dann, wenn Ihr Profil für alle Webuser sichtbar ist, wie es die Voreinstellung von Facebook vorsieht. Dann kann jeder sehen, ob Sie ein Musikvideo, Gedicht oder Foto verwendet haben.

Große Aufregung um Comic-Helden


Als vor knapp einem Jahr unzählige Facebook-User einem Aufruf folgten und ihre Profilbilder durch Comicfiguren ersetzten, drohte bereits die erste Abmahnwelle. Passiert ist – nichts. Rechtsanwalt Guido Kluck von K&W Legal bestätigt uns, dass die Rechteinhaber bisher noch sehr tolerant mit solchen Aktionen umgehen. Erlaubt ist es dennoch nicht, die Bilder der Comic-Helden einfach so von Websites zu kopieren und sich damit zu schmücken.
Bild
CHIP / Disney

Das Urheberrecht der Bilder liegt bei den Comicverlagen wie DC Comics oder Marvel, und nur die entscheiden über die Verwendung der Bilder. Auch Fotos von echten Personen können teuer werden. Rechtsanwalt Hagen Hild berichtet uns von einem Fall, bei dem eine anonyme Facebook-Nutzerin das Bild eines Fotomodels verwendete. Zu einer Abmahnung kam es nur deshalb nicht, weil sich die unbedarfte Userin einsichtig zeigte, und das Bild entfernte.

Das Problem der Fotos


Zwar darf man Bilder von Prominenten veröffentlichen, allerdings nur, wenn man über ein zeitgeschichtliches Ereignis berichtet. Und diese Berichterstattung findet in sozialen Netzen in der Regel nicht statt. Ein Posting oder Kommentar erfüllt dieses Kriterium nicht.

Eine gute Quelle für weniger gefährliche Bilder sind Datenbanken wie Pixelio oder Fotolia. Doch auch hier sollten Sie genau hinschauen, denn oft steht in deren AGB, dass man die Rechte für die Fotos nicht an Dritte übertragen darf. Genau dieses Recht räumt sich Facebook aber in seinen Nutzungsbedingungen ein – eine Klausel, die laut Hagen Hild aus AGB- und datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig ist.

In den meisten Fällen aber, so die Einschätzung von Hild, mahnen Bildrechteinhaber gar keine private, sondern nur die geschäftliche Nutzung der Bilder ab.

Mit freundlicher Genehmigung von CHIP. Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 10/2011 des Computermagazins.

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