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Pinterest: Seht nur all die schönen Dinge

Pinterest, Facebook und Co. Ein Klick - zack, Hunderte Euro weg

Das deutsche Urheberrecht verträgt sich nicht mit dem Internet - und dabei geht es nicht um illegale Raubkopien: Schon ein Link auf Facebook oder ein Bild bei Pinterest zu posten, kann schnell richtig teuer werden. Das muss sich endlich ändern.

Pinterest funktioniert ganz einfach: Mit einem Klick pinnt man Bilder auf seine eigene Seite. Die können von jeder beliebigen Website kommen oder von den Pinnwänden anderer Nutzer. So entsteht eine Lesezeichensammlung aus Fotos, ein Katalog der Wünsche und Träume: tolle Produkte, schöne Bilder. Pinterest ist eine Mischung aus Facebook und Blog-Plattform, ein soziales Netzwerk für schöne Dinge, das sich noch im Beta-Stadium befindet.

Trotzdem wird Pinterest schon hochgelobt, zieht laut dem Anbieter besonders viele Frauen an und beflügelt die Träume von Marketingexperten. Denn Pinterest-Profile sehen oft aus wie Produktverzeichnisse. Sie spiegeln den Geschmack der Nutzer wider, bedienen menschliche Eitelkeit und spielen mit unerreichbarem Luxus, ganz so wie Hochglanzmagazine für tolle Wohnungen (mehr dazu in unserer Fotostrecke).

Als deutscher Pinterest-Nutzer muss man allerdings gut aufpassen, dass man nicht versehentlich ein Bild anpinnt, dessen Urheber damit nicht einverstanden ist. Der könnte nämlich eine Rechnung schreiben - oder einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Ein Klick kann dann plötzlich über hundert Euro kosten.

10.000 Euro für ein Facebook-Profil

Bei Pinterest wird ein bekanntes rechtlichtes Problem besonders augenfällig. Denn der Kern von Pinterest ist ein Verhalten, das nach deutschem Recht in den meisten Fällen schlicht illegal sein dürfte: Das Anpinnen der Bilder ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn der Fotograf dieser Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Stellt man solche Bilder auf Pinterest, in sein Blog oder ein anderes soziales Netzwerk, macht man sie "öffentlich zugänglich". Kann der Rechteinhaber herausfinden, wer da sein Bild illegal nutzt - etwa, weil man unter richtigen Namen auftritt - kann er eine Rechnung schicken oder gleich einen Anwalt beauftragen.

Selbst ein Link auf Facebook, bei dem das soziale Netzwerk automatisch ein passendes Bild von der verlinkten Website einbindet, kann zum Problem werden. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt dazu: "Die durchschnittliche Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen ist 10.000 Euro Abmahnkosten wert, wenn denn jede Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden würde." Bisher seien viele Facebook-Profile nicht öffentlich zugänglich, ansonsten hätten Abmahnanwälte viel Arbeit.

In den USA, wo viele dieser Dienste ihren Firmensitz haben, ist das Copyright anders geregelt. Dort gibt es die "Fair Use"-Klausel. In einem gewissen Rahmen ist die Nutzung fremder Inhalte erlaubt. Einen Nachteil hat diese an sich für Verbraucher freundliche Regelung aber: Bis zu einer juristischen Auseinandersetzung ist nicht völlig klar, wann die Grenze zur nicht mehr fairen Nutzung überschritten ist.

US-Gerichte müssen im Einzelfall definieren, welches Verhalten unter "Fair Use" fällt und wann die Urheberrechtsverletzung beginnt. Im deutschen Recht hingegen gibt es keine allgemeine, vage definierte Ausnahme für solche angemessene Verwendung. Im deutschen Recht sind die Schranken des Urheberrechts eindeutig im Gesetzestext aufgezählt. Es gibt keine vage Pauschal-Ausnahme: Was in den Einschränkungen im Gesetz nicht auftaucht, ist nicht erlaubt. Das schafft Rechtssicherheit, andererseits hinkt das Recht der technischen Entwicklung hinterher, wenn die Beschreibung der Schranken nicht regelmäßig aktualisiert wird.

Anonyme Nutzung oder Abmahnung

In vielen Fällen sehen die Urheber das Kopieren eines einzelnen Fotos im Netz geradezu wohlwollend, zumal, wenn ein Link auf die Quelle angegeben wird. Im Web gilt das als vorbildlich - nach deutschem Urheberrecht ist es schlicht illegal. Matthias Spielkamp von dem Urheberrechts-Informationsportal iRights.info  führt aus: "Viele der Bilder sind ins Netz gestellt, damit sie verbreitet werden, etwa in Mode-Blogs, auf Technikseiten, das neueste Notebook und so weiter, oder auch Witzbilder. Da würde es wohl nach dem Motto funktionieren: wo kein Kläger, da kein Richter."

Mit einem Witzbild sind Blogger aber auch schon auf die Nase gefallen: Eines wurde zum Beispiel von einem Tumblr-Blog kopiert, der Urheber war nicht angegeben - es handelte sich um einen deutschen Fotografen, der von dem viralen Hit bis dahin nicht profitiert hatte. Als er sah, dass Nutzer aus Deutschland sich seines Bildes bedient hatten, sollte sich das ändern.

Einige der Nutzer konnte er ausfindig machen. Spielkamp: "Ob dann eine Abmahnung zugestellt werden kann, hängt wiederum davon ab, ob der Rechtsverletzer identifiziert werden kann. Wenn jemand anonym bei den genannten Diensten veröffentlicht, ist es unwahrscheinlich, dass die Firmen etwas gegen den Nutzer unternehmen, selbst wenn eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt." Diese seien erst einmal nur dazu gezwungen, den Inhalt zu löschen. Für einen einzelnen Fotografen, der zum Beispiel in den USA lebt, ist ein Rechtsstreit in Deutschland allerdings sehr aufwendig. Im Zweifelsfall muss er seine Rechte vor einem deutschen Gericht geltend machen.

Urheberrechtsverstoß einprogrammiert

Auch die Übernahme von Bildern als Zitat ist nicht automatisch gerechtfertigt. "Um die Zitatschranke in Anspruch nehmen zu können, werden recht hohe Anforderungen gestellt - dass nämlich eine echte Auseinandersetzung mit dem Werk bzw. Inhalt stattfindet. Das ist bei einem 'das ist aber ein tolles Motiv, und auch noch so schön umgesetzt' bei weitem nicht der Fall."

Und wer unter seinem echten Namen soziale Netzwerke sowie Tumblr und Co. nutzen möchte? Rechtsanwalt Solmecke rät dazu, solche Dienste wie ein normales Blog zu nutzen: "Wenn man keine eigenen Fotos veröffentlicht, muss man den Urheber vorher fragen. Oder man nutzt Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen und für die private Verwendung freigegeben wurden. Die lassen sich über Datenbanken  und über Seiten wie Flickr finden."

Was nichts daran ändert, dass bei vielen Web-Anwendungen der Urheberrechtsverstoß bereits fest einprogrammiert ist. Das deutsche Recht, das in solchen Fällen so strikt urteilt, braucht deswegen eine vorsichtige Anpassung an die Online-Welt. Nicht, damit Raubkopien plötzlich okay sind, oder damit man Fotografen ungestraft ihre Bilder wegnehmen darf. Doch was im Web von Millionen Nutzern bereits heute praktiziert wird - das Verlinken von Artikeln mit kleinen Vorschaubildchen, das Anpinnen von einzelnen Fotos in einem privaten Blog ohne kommerzielle Absicht - muss endlich auch für deutsche Nutzer möglich sein. Ohne die ständige Angst, am nächsten Tag eine Abmahnung dafür zu kassieren.

Selbst im Web gibt es ein Unrechtsbewusstsein, gibt es ein Gespür dafür, was sich nicht mehr gehört: das Kopieren einer ganzen Bildergalerie etwa oder das bloße Übernehmen fremder Inhalte. Die Legalisierung einer "fairen Nutzung" hingegen, die der Remix-Kultur des Webs entgegenkommt, der "Teilen"-Funktionen der diversen Netzwerke, ist wünschenswert.

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