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Verbraucher Urheberrechtsverletzung

"Hochladen" kann für Facebook-Nutzer teuer werden

Facebook Facebook
Fotos oder Musik bei Facebook hochladen kann gegen das Urheberrecht verstoßen
Quelle: dapd
Millionen Menschen kopieren Bilder, Musik und Videos auf ihre Pinnwand in dem Kontaktnetzwerk. Damit verstoßen sie gegen das Urheberrecht.

Für die einen ist es das Tor zur Welt, für die anderen datenschutzrechtliches Teufelszeug: Facebook, das soziale Netzwerk, dem sich weltweit bereits etwa 700 Millionen Menschen angeschlossen haben. Nie war „Freunde“ finden so leicht wie mit Facebook, nie war es leichter, Kontakte aufzubauen und Interessen zu teilen. Facebook fasziniert. Doch erstmals seit Jahren wächst das Online-Netzwerk langsamer, und in den USA und Kanada sind die Zahlen sogar rückläufig, wie der Dienst Inside Facebook berichtet.

Kein Wunder: Mit Sicherheitslücken und Datenschutzproblemen ist das Netzwerk ins Gerede gekommen. Und bald könnte für die Nutzer der Online-Kontaktstelle ein neues Problem dazukommen: Denn wer Fotos, Filmchen, Texte oder Musikstücke ohne Erlaubnis mit der Funktion „Hochladen“ auf seine Facebook-Seite stellt, verstößt gegen das Urheberrecht – und das kann teuer kommen.

Noch ist es schwierig, die Vergehen zu ahnden. Für einige Medienrechtsexperten ist es allerdings nur eine Frage der Zeit, bis dies erleichtert wird. Und da das Internet nichts vergisst, kann man sich vor dieser möglichen Entwicklung gar nicht früh genug schützen.

Naiver Umgang mit dem Internet

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Geht es nach der EU, dann werden unter 16-Jährige bald von Facebook, Twitter und Co. verbannt. Die meist amerikanischen Unternehmen sollen keine Daten mehr von Minderjährigen sammeln können.

Quelle: Die Welt

In die drohende Facebook-Falle könnten vor allem Jugendliche tappen. Zum einen, weil die bis 24-Jährigen hierzulande fast die Hälfte der Netzwerknutzer stellen. Zum anderen, weil sie zuweilen unbedarft bis naiv mit dem Internet umgehen. So wie Jana, eine ganz normale 16-Jährige. Wie fast jeder Teenager hat sie einen Facebook-Zugang. Gut 150 „Freunde“ tummeln sich auf ihrer Seite, ihre Facebook-Pinnwand nutzt sie oft und gern zum Austausch. Durch Klick auf den Button „Foto hochladen“ stellt sie nicht nur private Bilder der jüngsten Wochenendparty auf die Seite, sondern auch Fotos ihrer Stars, die sie auf Fanseiten findet und auf ihrer Festplatte gespeichert hat. Sie stellt Musik von YouTube zur Verfügung, die gerade angesagt ist, und wenn eine Physikarbeit bevorsteht, lässt sie sich schon mal die Formelsammlung von einem ihrer „Freunde“ abfotografieren und direkt an ihrer Pinnwand anbringen.

Klingt harmlos und unspektakulär? Das wäre es auch, wenn Jana das Material auf dieser Netzpinnwand nicht gleichzeitig weiterverbreiten und damit veröffentlichen würde. „Bei 150 Leuten, die Zugriff haben, kann man nicht mehr von privater Nutzung und Privatkopie sprechen“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Und wer urheberrechtlich geschützte Fotos, Musikstücke, Filme oder Texte verbreitet, muss nun mal die Lizenz dafür erwerben.

Aus Sicht mancher Experten gilt das sogar für einen Link auf eine andere Internetseite. Inhalte wie Foto- und Videodaten bleiben in diesem Fall zwar beim Urheber, doch auf Facebook erscheint in diesem Fall ein Miniaturbild von der betreffenden Seite sowie ein Kurztext. Rechtlich ist dies zumindest eine Grauzone.

Wie teuer es werden kann, Musikstücke oder Filme anderen kostenlos zur Verfügung zu stellen, haben Millionen Nutzer von Online-Tauschbörsen in den vergangenen Jahren bereits zu spüren bekommen . Denn bei diesem sogenannten Filesharing gilt das Prinzip: Wer sie herunterlädt, verbreitet die urheberrechtlich geschützten Stücke gleichzeitig illegal weiter.

Diverse Anwaltskanzleien haben sich inzwischen darauf spezialisiert, die meist jugendlichen Nutzer mit Abmahnungen in horrender Höhe zu überziehen. Unwissenheit schützt, wie so oft, vor Strafe nicht. Und auf der bleiben dann meist die Eltern der arglosen Teenager sitzen. Die Kosten für Mahngebühren und Schadenersatz können in die Tausende gehen. „Es gibt bereits erste Fälle von Privatinsolvenzen nach Abmahnungen“, sagt Anwalt Solmecke.

Filesharing

Ein ähnliches Szenario beschwört der Medienrechtler jetzt für die unbekümmerten Facebook-Nutzer herauf. „Filesharing ist nur die Spitze des Eisbergs“, warnt er. „Für Abmahnanwälte kann die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein.“ Facebook sei kein rechtsfreier Raum, in dem andere Regeln gälten als im übrigen Webuniversum.

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Dass es bislang kaum möglich ist, die Namen der Nutzer oder die IP-Adressen herauszufinden, wenn sie bei Facebook Fotos oder Videos an die Pinnwand heften, lässt Solmecke nicht gelten. „Beim Filesharing war die Zurückverfolgung zunächst auch kaum möglich“, sagt er. „Heute gibt es hunderttausendfache Abmahnungen.“ Einen Schutz biete es auch nicht, dass die Seiten der Facebook-Nutzer nur für angemeldete Besucher zugänglich seien. „Facebook ändert täglich seine Einstellungen“, gibt er zu bedenken. „Da weiß niemand, was als Nächstes passiert.“ Immerhin fast 19 Millionen Menschen besitzen allein in Deutschland einen Zugang zu dem Online-Netzwerk, meldete der Marketingdienst Allfacebook.

Rechtsverletzung schwer zu identifizieren

Solmecke rät Facebook-Nutzern zur Vorsicht im Umgang mit fremdem Material – egal ob Fotos, CD-Cover oder Musik aus den Charts. Sobald es eine technische Lösung oder eine entsprechende Software gebe, über die die Adressen ermittelt werden könnten, würden diese auch angewandt. „Abmahnungen gibt es ohne Vorwarnung und ohne die Möglichkeit, hinterher den Kopf aus der Schlinge zu ziehen“, sagt der Jurist. Er fürchtet, es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis eine „wahre Lawine losgetreten wird“.

Ganz so drastisch ist die Einschätzung zwar nicht überall. „Aus juristischer Sicht ist das abmahnfähig, realistisch ist es aber nicht“, sagt Jurist Jens Ferner, der sich ebenfalls mit der Facebook-Problematik beschäftigt. Für die Abmahner müsse sich die Sache einfach lohnen, und zurzeit sei es noch zu aufwendig, die Rechtsverletzung zu identifizieren, lautet seine pragmatische Einschätzung.

Datenschutz-Verfahren gegen Facebook

Das Bundeskartellamt ermittelt, ob Facebook mit der Verwendung seiner Nutzerdaten seine marktbeherrschende Position missbraucht. Es soll geklärt werden, ob Facebook gegen den Datenschutz verstößt.

Quelle: Die Welt

Doch auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht man eine potenzielle Gefahr. Soziale Netzwerke wie Facebook geraten beim VZBV zwar vor allem wegen der Datenschutzprobleme und Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Verruf. „Theoretisch können Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aber zum Problem werden, auch wenn eine Verfolgung technisch derzeit nicht möglich ist“, sagt VZBV-Telekommunikationsreferentin Lina Ehrig.

Problembewusstsein muss geschaffen werden

Wie bei den Musiktauschbörsen gelte es, zunächst einmal überhaupt ein Problembewusstsein dafür zu schaffen, dass nicht alles, was im Internet zugänglich ist, auch nichts kostet und dass Nutzer diese Dateien schon gar nicht einfach weiterverbreiten dürften. Wo genau die Grenze liegt, ist aber selbst unter Experten umstritten.

„Jugendliche Nutzer wissen gar nicht, ob sie gegen Rechte verstoßen“, sagt Anwalt Solmecke. Wer wisse, dass etwas verboten ist, für den sei die Hemmschwelle relativ hoch, einen Rechtsverstoß zu begehen „Für viele ist die Facebook-Pinnwand aber wie ein modernes Poesiealbum – und da darf man ja auch Fotos einkleben.“ Dass das Urheberrecht in der digitalen Welt so nicht mehr bestehen kann, daran lässt er keinen Zweifel und plädiert für „Fair-Use-Regeln“ für die Nutzer, die kein kommerzielles Interesse haben. „Die Urheberrechtsverletzungen sind nicht mehr zu stoppen“, sagt er. „Es ist zwingend, dass etwas passiert, und zwar ohne dass Eltern immer mit einem Bein in der Pleite stehen, wenn ihre Kinder am Computer sitzen.“

Wer soll wie viel zahlen?

Der VZBV wirbt ebenfalls für eine Neufassung des Urheberrechts . Und seit einiger Zeit schon ist eine sogenannte Kultur-Flatrate im Gespräch, eine Art Sonderabgabe für Internetnutzer, mit der sie sich von Urheberrechtsforderungen „freikaufen“ können. Doch dies ist noch eine Gleichung mit zu vielen Unbekannten.

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Unklar ist bislang, wer eigentlich wie viel zahlen soll. Und auch wie die Umverteilung an die Urheber funktionieren könnte, ist ungewiss. „Das ist alles noch nicht ausgereift und wird derzeit von der Politik auch nicht vorangetrieben“, sagt VZBV-Referentin Ehrig. Ihrer Ansicht zufolge sei es zunächst wichtig, die legale Nutzung von Angeboten im Internet zu stärken und leichter zugänglich zu machen.

Facebook-Daten landen immer öfter bei Behörden

Facebook liefert verstärkt Nutzer-Daten an deutsche Behörden-vor allem zur Strafverfolgung. Man fühle sich für die öffentliche Sicherheit verantwortlich.

Quelle: Die Welt

„Aber dafür muss es auch attraktive legale Angebote geben“, macht sie deutlich. „Bisher stoßen Nutzer da schnell an ihre Grenzen.“ Bis es tatsächlich Veränderungen gibt, wird es wohl auch die Grauzone der Urheberrechtsverletzungen im Internet geben. Und so lange baumelt das Damoklesschwert „Abmahnung“ über Nutzern – und damit allzu oft über den Eltern jugendlicher Internetfans.

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