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Versicherungen PKV oder GKV?

Welche Krankenversicherung zu Ihnen passt

Logos der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung: Ab einem gewissen Einkommen können Patienten wechseln Logos der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung: Ab einem gewissen Einkommen können Patienten wechseln
Logos der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung: Ab einem gewissen Einkommen können Patienten wechseln
Quelle: Welt Online
Engpässe der GKV und steigende Beiträge der PKV machen Patienten nervös: Diese Tipps sollten Sie bei einem Kassenwechsel beachten.

Dank positiver Tarifabschlüsse und Gehaltserhöhungen rutscht so mancher über die Grenze von 4237,50 Euro brutto. Soll man dann freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder in die Private wechseln ? Auch Beamte oder Selbständige können sich entscheiden.

„Der Eintritt in die private Krankenversicherung muss sehr gründlich überlegt werden , da es in vielen Fällen kaum mehr möglich ist, später wieder zurück in die Gesetzliche zu wechseln „, erklärt der unabhängige Versicherungsberater Rüdiger Falken.

Gesundheitsprüfung

Grundsätzlich können sich die Privaten ihre Kunden aussuchen (außer im Basistarif). Vor dem Vertrag ist eine Gesundheitsprüfung obligatorisch (auch im Basistarif). Wer mit Vorerkrankungen einsteigt, muss Zuschläge zahlen (nicht im Basistarif).

Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner benötigen eigene Policen. Die Gesetzlichen dagegen müssen jeden nehmen, egal wie krank er ist. Der Nachwuchs und nicht berufstätige Ehepartner werden beitragsfrei mitversichert. Die Kosten dafür tragen die anderen Versicherten mit.

Beitragsberechnung

Bei den Gesetzlichen zahlt ein Angestellter 8,2 Prozent seines Einkommens, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Wer mehr als, 3825 brutto verdient, zahlt als Angestellter den Höchstbeitrag von gut 310 Euro pro Monat, als Selbständiger von rund 600 Euro im Monat.

Bei den Privaten ist der Preis dagegen unabhängig vom Einkommen. „Für jede Person wird ein eigener Vertrag mit spezifischen Leistungen und einem individuellen Beitrag abgeschlossen“, heißt es dazu beim Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV). Junge und gesunde Versicherte zahlen deshalb bei den privaten Anbietern anfangs oft deutlich weniger als bei den gesetzlichen Kassen.

Beitragssteigerungen

Doch im Laufe der Jahre wandelt sich das Bild. „Erfahrungsgemäß steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherungen nach und nach an „, so der unabhängige Versicherungsberater Rüdiger Falken. Natürlich ziehen auch die Beitragssätze der gesetzlichen Kassen an.

Doch der Langzeitvergleich zeigt, dass deren Erhöhungen bislang moderater ausfielen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung ermittelte in einer Langzeitstudie zwischen 1985 und 2005 Beitragserhöhungen von insgesamt 131 Prozent bei den gesetzlichen und 202 Prozent bei den privaten Anbietern.

Renteneintritt

„Da ältere Menschen in der Regel mehr medizinische Leistungen benötigen als jüngere, bilden die privaten Anbieter individuelle Altersrückstellungen, die die Beiträge auch im Alter bezahlbar halten“, erklärt der PKV-Verband. Ob die Rechnung tatsächlich aufgeht? Aktuell zahlen nicht wenige privat versicherte Senioren monatlich rund 800 Euro – bei einer kleinen Rente kaum zu stemmen.

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Wer älter ist als 55, hat keine Möglichkeiten mehr, wieder in die gesetzliche Kasse zu wechseln. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, in einen preiswerteren Tarif zu gehen, was meist mit Leistungskürzungen und/oder einer Selbstbeteiligung verbunden ist.

Der 2009 eingeführte Basistarif ändert daran nichts: Er kostet derzeit mit rund 600 Euro pro Monat mehr als so mancher reguläre Tarif und ist dennoch nach Angaben des PKV nicht kostendeckend. Bei gesetzlich versicherten Senioren dagegen sieht die Sache erheblich positiver aus: „Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war, ist als Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert“, sagt Falken.

Das bedeutet: Bei nicht berufstätigen Rentnern werden nur die Höhe der gesetzlichen Rente sowie etwaige Betriebsrenten bei der Berechnung des Einkommens herangezogen. Andere Einnahmequellen, etwa die vermietete Einliegerwohnung bleiben außen vor.

Auf die gesetzliche Rente zahlt der pflichtversicherte Senior derzeit 8,2 Prozent Krankenversicherung, auf die Betriebsrente 15,5 Prozent. „Speziell für alle, die nur eine geringe gesetzliche Rente erhalten, ist die Krankenversicherung im Alter dann unschlagbar preiswert“, erklärt Falken.

Aber Achtung! Wenn man zwischendurch längere Zeit privat versichert war und danach wieder in die Gesetzliche zurückgewechselt ist, gilt das nicht. In diesem Fall wird das gesamte Einkommen, also beispielsweise auch Mieteinnahmen oder die private Rentenversicherung zur Berechnung des Beitrags herangezogen. Dann zahlt der freiwillig versicherte Rentner

8,2 Prozent auf seine gesetzliche Rente, 15,5 Prozent auf seine Betriebsrente sowie 14,9 Prozent auf seine sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In vielen Fällen ist das aber immer noch deutlich weniger als bei einem privaten Anbieter.

Leistungsumfang

Neben dem Preis spielt natürlich auch die Frage der Gegenleistung eine Rolle bei der Entscheidung. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt alle Leistungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Leistungskatalog aufgenommen hat. „Die private Krankenversicherung kennt keinen Erlaubnisvorbehalt für ihre Leistungen“, wirbt der Verband.

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Das bedeutet: „Eine Innovation muss nicht erst von einem Gremium wie dem Gemeinsame Bundesausschuss als wirksam und wirtschaftlich anerkannt werden, damit die Versicherungen diese Behandlung bezahlen.“Werden Privatpatienten also besser versorgt?

Rüdiger Falken, der in seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als unabhängiger Versicherungsberater schon viele Verträge von Mandanten geprüft hat, sieht das nicht so. „Sowohl die gesetzliche als auch die privaten Kassen zahlen grundsätzlich das medizinisch Notwendige“ erklärt er. „Zwar finanzieren die Privaten tatsächlich häufig die eine oder andere kleinere Leistung mehr, etwa eine Brille oder einen Heilpraktiker. In vielen Punkten haben die Gesetzlichen jedoch einen klaren Leistungsvorsprung, etwa der meist höheren Stundenanzahl bei Psychotherapie oder bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen.“

Leistungseinschränkungen

Angesichts des demographischen Wandels, der steigenden Lebenserwartung und des medizinischen Fortschritts kann sich jeder schon heute auf steigende Gesundheitskosten einstellen. Doch diese Entwicklung betreffen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Anbieter. Ob es bei den Gesetzlichen in Zukunft tatsächlich zu Leistungsbeschränkungen oder höheren Zuzahlungen kommt, bleibt abzuwarten.

Der PKV-Verband erklärt dazu: „Die private Krankenversicherung garantiert einen lebenslangen Versicherungsschutz in Höhe des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Leistungskürzungen sind ausgeschlossen.“ Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Was nicht vereinbart ist, muss auch nicht bezahlt werden. Privatpatient – das klingt nach, schnellen Terminen und Vorzugsbehandlung. Eine im März 2011 im Auftrag des BKK Bundesverbandes durchgeführte repräsentative Befragung ergab ein differenzierteres Bild: Demnach warten gesetzlich Versicherte tatsächlich durchschnittlich sechs Tage länger auf einen Termin als Privatpatienten, sie erhielten auch erheblich häufiger gar keinen Termin bei einem gewünschten Facharzt.

Bei akuten Beschwerden gab es jedoch keine Unterschiede: Hier wurde immer zeitnah behandelt. Auch bei den Wartezeiten in der Praxis gab es keine gravierenden Differenzen. Dennoch haben viele Privatpatienten das Gefühl, besser betreut zu werden.

Privatversicherte zahlen für viele medizinische Leistungen höhere Honorare als gesetzlich Versicherte. Wenn wundert es da, wenn einige Ärzte zu gut zahlenden Privatpatienten besonders nett sind? Die medizinische Fachkompetenz ändert sich dadurch nicht. Schließlich ist es meist derselbe Arzt.

Kostenrisiko

Gesetzlich Versicherte tragen kein Kostenrisiko. Mit Vorlage der Versichertenkarte sind die Behandlungen abgedeckt. Privatpatienten dagegen müssen ihren Arzt zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend erstattet die Versicherung den ausgelegten Betrag.

Nach Angaben des PKV haben verschiedene Erhebungen mehrerer Markt- und Meinungsforschungsinstitute Institute sehr hohe Kundenzufriedenheits-Werte von weit über 90 Prozent ermittelt. Die Beschwerdequote beim Ombudsmann sei dagegen mit 0,015 Prozent sehr niedrig. „In jungen Jahren und bei kleineren und preiswerteren Behandlungen wird tatsächlich meist relativ problemlos gezahlt“, sagt Rüdiger Falken. „Bei älteren Versicherten und bei Mandanten mit schweren und damit teuren Krankheiten wird häufig sehr viel strenger geprüft.“ Das Haarige daran: Wenn die Versicherung teure Behandlungen nicht oder nur teilweise zahlen will, bleibt der Patient, nicht der Arzt, auf den Kosten sitzen.

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